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Primarschule Dänikon-Hüttikon

FAQ zum Entscheid des altersdurchmischten Lernen über zwei Jahrgänge und die Rücktritte in der Schulpflege

FAQ zum Entscheid des altersdurchmischten Lernen über zwei Jahrgänge und die Rücktritte in der Schulpflege

Weshalb hat die Schulpflege entschieden, das Altersdurchmischte Lernen von drei auf zwei Stufen umfassende Klassen umzustellen?

Dem AdL-Entscheid ging ein fast zwei Monate dauernder Prozess voraus, in dem die Vor- und Nachteile von AdL mit zwei Stufen und AdL mit drei Stufen sorgfältig abgewogen worden sind. Ausgelöst wurde die Diskussion um das für die Primarschule Rotflue am besten passende AdL-Modell durch die von der Schulleitung beantragte Eröffnung einer kleinen Klasse in der Mittelstufe auf den Beginn des Schuljahres 2023/24. Dieser Vorschlag löste aus Sicht der Schulpflege das Problem grosser Klassen auf der Unterstufe nicht. Die umfassende Analyse aller Chancen und Risiken der Modelle mit zwei Stufen pro Klasse respektive bei einem Modell mit drei Stufen pro Klasse ergab in der Folge, dass die Chancen und Stärken einer Anpassung des AdL auf ein Modell mit zwei Stufen deren Risiken deutlich überwiegen würden. Der entsprechende Schulpflegebeschluss (Link: https://www.schule-rotflue.ch/public/upload/assets/5365/Auszug%20aus%20dem%20Protokoll%20vom%2010.11.2022.pdf?fp=2) sowie die Berechnungsgrundlagen (Link: https://www.schule-rotflue.ch/public/upload/assets/5425/Berechnungsgrundlage%20Klassenbildung%20mit%203%20und%202%20Jahrg%C3%A4ngen.pdf?fp=1) können mittels den beiden eingefügten Links eingesehen werden.

 

Ist der Entscheid ein erster Schritt, um AdL ganz abzuschaffen?

Nein! In ihrem Entscheid vom 10. November 2022 hielt die Schulpflege unmissverständlich fest: «Auch wenn die prognostizierten Schülerzahlen die Führung von Jahrgangsklassen erlauben würden, will die Schulpflege das seit 2012 eingeführte System des altersdurchmischten Lernens (AdL) nicht abschaffen.»

 

Wann wird die Anpassung des ADL-Modells vollzogen?

Ursprünglich war geplant, die Modellanpassung bereits auf das Schuljahr 2023/24 zu vollziehen. Der Entscheid der Schulpflege hat jedoch eine sehr emotionale Debatte ausgelöst. Diese verunmöglicht es, bereits im 1. Quartal des Jahres 2023 eine Anpassung mit der gebotenen Seriosität anzupacken. Der Schulpflege ist es wichtig, dass die Anpassung des Stufenmodells in einem ruhigen Umfeld erfolgen kann, um eine hohe Umsetzungsqualität sicherzustellen. Deshalb ist die Schulpflege zum Schluss gekommen, die Modellanpassung auf das Schuljahr 2024/25 zu verschieben. Sie hat den entsprechenden Entscheid an der Schulpflegesitzung vom 9. Januar 2023 gefällt.

 

Welche Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Klassen hat es, wenn die Anpassung des AdL-Modells erst auf das Schuljahr 2024/25 erfolgt?

Durch die Sistierung der AdL-Modellanpassung um ein Jahr wird auf das Schuljahr 2023/24 eine zusätzliche Mittelstufenklasse mit nur 14 Schülerinnen und Schülern eröffnet. Dies wurde ursprünglich so von der Schulleitung und dem Mittelstufenteam gewünscht. Die neu eröffnete 4./5. Klasse wird im Folgejahr zu einer 5./6. Klasse. Die Unterstufenklassen werden weiterhin gross bleiben und in der Mittelstufe werden Umteilungen in die neu eröffnete Klasse stattfinden.

 

Und welche Auswirkungen wird die Anpassung des AdL-Modells auf das Schuljahr 2024/25 haben?

Die Anpassung des AdL-Modells wird auf das Schuljahr 2024/25 zu einer erhöhten Anzahl von Umteilungen führen. Auch müssen die internen Abläufe angepasst werden. Dem steht jedoch eine Vielzahl positiver Aspekte gegenüber, wie aus dem auf dieser Homepage aufgeschalteten Schulpflege-Entscheid entnommen werden kann.

 

Der Schulpflege wird oft vorgehalten, sie habe den Anpassungsentscheid ohne Anhörung der Schulleitung getroffen. Stimmt das?

Dieser Vorwurf ist falsch. Im Zuge des vorberatenden Prozesses hat die Schulpflege den damaligen Schulpräsidenten beauftragt, die Schulleitung über die damals noch offene Ausgangslage hinsichtlich eines möglichen Entscheides zur Anpassung des AdL-Modells zu informieren und dessen Stellungnahme einzuholen. Der Schulpräsident liess die Stellungnahme der Schulleitung in die Entscheidungsfindung einfliessen, und orientierte die Schulpflege zudem darüber, dass die Schulleitung nach einem entsprechenden Entscheid die Umsetzung mittragen und veranlassen würde. Anlässlich dieser Orientierung hat auch der ehemalige Schulpräsident zugesichert, einen allfälligen Entscheid für eine Anpassung des AdL-Modells mitzutragen. Zudem waren an der Schulpflegesitzung vom 10. November 2022 der Schulleiter und eine Lehrperson mit beratender Stimme anwesend. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Schulleitung nicht angehört wurde.

 

Hält die Schulpflege daran fest, das AdL-Modell anzupassen?

Ja, die Schulpflege hält am Entscheid fest. Nachdem der Entscheid, das AdL-Modell anzupassen, seitens Lehrpersonen und Elternschaft zu vielen Fragen Anlass gab, hat die Schulpflege das Thema an einer Retraite nochmals eingehend diskutiert. An dieser Retraite nahm auch der Schulleiter ad interim teil. Die Schulpflege hat alle Argumente für und gegen eine Modellanpassung nochmals geprüft. Sie entschied, an der Modellanpassung festzuhalten, diese aber erst, wie oben erwähnt, ein Jahr später zu vollziehen. Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Lösungsvarianten. Die Schulpflege hat jedoch die Pflicht, unter verschiedenen Möglichkeiten sich für eine Variante des Schulmodells zu entscheiden. Dabei hat sie sämtliche Vor- und Nachteile mit Blick auf einen geordneten Schulbetrieb und das Wohl der Schülerinnen und Schüler abzuwägen, wie es im Volksschulgesetz § 41 a steht. Hierfür wurde sie von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gewählt.

 

Ist die Anpassung des ADL auf zwei Stufen pro Klasse nicht ein pädagogischer Rückschritt?

Nein. Die Vorteile des altersdurchmischten Lernens werden mit einer Anpassung von drei auf zwei Stufen beibehalten (soziales Lernen, Stärkung der Selbstkompetenz, Schülerinnen und Schüler profitieren vom unterschiedlichen Lerninhalt). Zudem bilden Klassen, die auf zwei Stufen fussen, den Lehrplan 21 mit seinen ambitionierten Zielen besser ab. Der Lehrplan 21 ist in drei Zyklen gegliedert. Zyklus 1 umfasst den Kindergarten bis zur zweiten Klasse, Zyklus 2 die dritte bis zur sechsten Klasse und Zyklus 3 die Sekundarstufe. Die Anpassung erlaubt es, die Struktur unserer Schule und diejenige des Lehrplanes 21 kongruent zu gestalten. Zudem ist zu erwähnen, dass für die Pädagogik die Lehrpersonen zuständig sind. Die Schulpflege wird sich hüten, in die pädagogische Hoheit der Lehrpersonen einzugreifen.

 

Geht die Aufbauarbeit der letzten 10 Jahren für das altersdurchmischte Lernen (AdL) verloren?

Nein. Der Schulpflege war es wichtig, dass die Investitionen der letzten Jahre in den Aufbau des AdL ihren Nutzen weiterhin entfalten können. Mit der Anpassung des AdL von drei auf zwei Stufen geht diese Aufbauarbeit nicht verloren.

 

Warum wurden die Lehrpersonen und die ElternMitWirkung nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen?

Die Organisation der Schule gemäss den Vorgaben des Volksschulamtes ist eine nicht delegierbare Aufgabe der Schulpflege. Die Schulpflege war und ist der Überzeugung, dass der Entscheid frühzeitig gefällt werden musste, um genügend Zeit für die Anpassung zu haben. Dabei hat die Behörde dem Umstand tatsächlich zu wenig Beachtung geschenkt, dass ein Vernehmlassungsverfahren bei Elternschaft und Lehrpersonen für einen solchen Veränderungsprozess dienlich gewesen wäre. Ausschlaggebend für dieses Vorgehen war der Umstand, dass das vom Lehrkörper bevorzugte System des altersdurchmischten Lernens beibehalten wird.

 

War die Kommunikation des Entscheides sachgerecht?

Ja. Der Entscheid wurde am 10. November 2022 gefällt. Bereits am 11. November 2022 informierte die Schulpflege die Mitarbeitenden über den Entscheid. Per SchoolFox und mit einem Newsletter wurden die Eltern und die Bevölkerung sehr zeitnah orientiert. Auf der Webseite wurden ebenfalls sehr zeitnah die hier nachlesbaren Antworten zu häufig gestellten Fragen publiziert. Sie werden laufend ergänzt und aktualisiert.

 

Hat die Schulpflege offene Ohren für die Anliegen der Mitarbeitenden und der Eltern?

Selbstverständlich. Der Dialog mit Mitarbeitenden und Eltern ist der Schulpflege sehr wichtig. Am 21. November 2022 führte sie ein erstes Gespräch mit den Mitarbeitenden durch, und hat für den 12. Dezember 2022 zu einem weiteren Austausch eingeladen. Ein solcher Austausch wurde seitens der Mitarbeitenden abgelehnt. Angebote für Einzelgespräche wurden vor dem Jahresende 2022 nur sehr zurückhaltend angenommen. Im Januar und Februar fanden jedoch zahlreiche Gespräche mit Lehrpersonen statt.

Mit den Eltern war ein Informations- und Diskussionsanlass auf den 13. Dezember 2022 geplant, der nach einer sehr emotionalen Gemeindeversammlung abgesagt wurde. Auch mit den Eltern finden jedoch laufend persönliche Einzelgespräche statt. Der Dialog ist der Schulpflege sehr wichtig.

 

Verschiedene Mitarbeitende haben sehr enttäuscht auf den Schulpflege-Entscheid reagiert. Hat Sie diese Reaktion überrascht?

Die Heftigkeit, mit der verschiedene Lehrpersonen auf den Entscheid reagiert haben, haben wir tatsächlich nicht erwartet. Selbstverständlich dürfen und sollen Mitarbeitende eine eigene Meinung zum Schulsystem und zum AdL-Modell haben. Sie sollen und dürfen diese Meinung auch gegenüber der Schulpflege äussern. Wir erwarten jedoch, dass die Mitarbeitenden die vom Gesetzgeber der Schulpflege übertragenen Aufgaben, Rechte und Pflichten genauso respektieren, wie es die Schulpflege im umgekehrten Fall tut. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Schulpflege über das Schulmodell entscheidet (§ 41a VSG) und nicht die Schulkonferenz, die Lehrerschaft oder die Schulleitung. Es kann nicht angehen, dass eine vom Volk gewählte Behörden ihren gesetzmässigen Aufgaben und Pflichten nicht mehr nachkommen kann, wegen Kündigungsandrohungen von Mitarbeitenden und medial inszenierten Kampagnen.

 

Mitarbeitende haben mit der Kündigung gedroht, wenn die Schulpflege den Entscheid nicht korrigiert. Wie reagiert die Schulpflege darauf?

Selbstverständlich dürfen Mitarbeitende sagen, dass sie die Schule verlassen möchten. Dies sollte jedoch kein Mittel darstellen, um die Behörde dazu zu bringen, unliebsame Entscheide rückgängig zu machen. Leider wurde an der Schule Rotflue nicht zum ersten Mal zu diesem Mittel gegriffen, was wir als Schulpflege bedenklich finden und künftig angehen wollen. Die unschöne Tradition, auf unliebsame Entscheide der übergeordneten Behörde mit Kündigungsandrohungen und Anwendung weiterer Druckmittel zu reagieren, ist für uns eine besondere Herausforderung, die wir aktiv angehen werden.

 

Was heisst das konkret?

Wir haben mit der Mehrheit der Mitarbeitenden persönliche Gespräche geführt und werden noch weitere führen. Einige Lehrpersonen haben nach sehr konstruktiven Gesprächen ihre Kündigungsandrohung zurückgezogen. Dafür sind wir den Lehrpersonen dankbar. Für uns ist die Angelegenheit damit erledigt. Jedoch werden wir im Rahmen unserer strategischen Klausur darüber diskutieren, wie wir bei künftigen, ähnlich gelagerten Fällen reagieren werden.

 

Hat die Schule Rotflue zum Start des neuen Schuljahres 2023/24 genügend Lehrpersonen?

Der ordentliche Kündigungstermin ist der 31. März 2023. Wir gehen davon aus, dass sich einzelne Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende der Schule Rotflue einer neuen Herausforderung stellen wollen, so wie das bislang immer der Fall war. Der Fachkräftemangel ist aktuell tatsächlich eine grosse Herausforderung an allen Schulen im Kanton Zürich. Wir werden individuell auf jede Vakanz reagieren und zusammen mit der Schulleitung Massnahmen prüfen, um sämtliche Stellen mit qualifizierten Lehrpersonen besetzen zu können.

 

Das Vertrauen zwischen vielen Mitarbeitenden und der Schulpflege scheint in beiden Richtungen erschüttert. Wie will die Schulpflege dieses Vertrauen wieder aufbauen?

Wir haben einen Massnahmenplan entwickelt, den wir zusammen mit den Lehrpersonen, weiteren Mitarbeitenden und Elternvertretungen umsetzen wollen. Dieser Massnahmenplan umfasst die konkrete Ausgestaltung der Modellanpassung auf das Schuljahr 2024/25. Diese wollen wir in einer Arbeitsgruppe planen, in der ein Mitglied der Schulpflege, die Schulleitung, Lehrpersonen und Elternvertretungen der ElternMitWirkung Einsitz haben. Vertrauen kann unseres Erachtens am besten in der praktischen Zusammenarbeit aufgebaut werden.

 

Sie sagen, es brauche eine Klärung des Rollenverständnisses an der Schule Rotflue. Was heisst das?

In einer Organisation haben die verschiedenen Gremien unterschiedliche Rollen, Aufgaben und Verantwortungen. An einer Schule ist die Schulpflege für die strategische Ausrichtung der Schule und für das Controlling verantwortlich. Die Schulleitung und die Schulverwaltungsleitung nehmen die operativen Leitungsfunktionen war. Die Lehrpersonen und die weiteren pädagogischen Mitarbeitenden sind für den täglichen Unterricht und die bestmögliche, ganzheitliche Förderung der Kinder zuständig. Eine Schule funktioniert dann am besten, wenn die verschiedenen Personen ihre Aufgaben im jeweiligen Bereich nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen und sich beratend zur Seite stehen. Aber die entsprechenden Entscheide müssen gleichwohl im jeweiligen Gremium gefällt werden. In der kurzen Zeit seit Beginn der Legislatur hat sich gezeigt, dass an der Primarschule Dänikon-Hüttikon die Rollen und das Rollenverständnis dringend zu klären sind.

 

Auch verschiedene Eltern wehren sich gegen die Anpassung des AdL-Modells. Können Sie das nachvollziehen.

Auch Eltern dürfen und sollen ihre Meinung zu Entscheiden der Schulpflege äussern. Die Schulpflege weiss, dass sie als gewählte Behörde der Öffentlichkeit für ihr Handeln Rechenschaft schuldet und ihre Entscheide begründen muss. Der Stil, der von einigen Eltern mit beträchtlicher medialer Unterstützung geführten Kampagne, erscheint der Schulpflege allerdings nicht tolerierbar. Debatten und Diskussionen sollen vom Respekt gegenüber Andersdenkenden geprägt sein. Hier wird aber direkt auf die Frau und den Mann gespielt sowie mit der Verbreitung von Halb- und Unwahrheiten gearbeitet.

 

Einige Eltern werfen der Schulpflege vor, der Entscheid zur Anpassung des AdL-Modells sei nicht rechtmässig erfolgt. Stimmt das?

Der Schulpflege ist es ausserordentlich wichtig, dass ihre Entscheide rechtlich einwandfrei sind. Wo Unsicherheiten bestehen, holt sich die Schulpflege Rat bei auf Schulfragen spezialisierten Juristen, beim Volksschulamt oder bei der Bildungsdirektion. Selbstverständlich haben wir die von einigen Eltern formulierten Vorwürfe einer fundierten juristischen Prüfung unterzogen. Die Abklärungen ergaben, dass die Entscheide der Schulpflege im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben korrekt handelte. Auch liegen keine Anhaltspunkte vor, dass Entscheide ohne entsprechende Rechtsgrundlage gefällt worden wären. Es erstaunt deshalb nicht, dass der Bezirksrat auf die bislang geprüften Rekurse gar nicht erst eingetreten ist.

 

An Aktionen gegen den AdL-Entscheid waren auch Schulkinder beteiligt. Wie stellt sich die Schulpflege dazu?

Seitens Eltern wird betont, dass der Einbezug der Kinder bei Aktionen vor Weihnachten 2022 nicht schulpolitischen Zwecken gedient habe, sondern nur die Wertschätzung gegenüber Lehrpersonen und weiteren Mitarbeitenden zum Ausdruck habe bringen wollen. Die Schulpflege freut sich, wenn Kinder gerne an der Schule Rotflue die Schule besuchen und ihre Lehrpersonen schätzen. Die erwähnten Aktionen zielten jedoch eindeutig auf den AdL-Entscheid ab. Hier sind wir klar der Meinung, dass die Kinder nicht in diese Debatte hineingezogen werden dürfen. Differenzen zwischen der Schulpflege, den Eltern und den Lehrpersonen müssen unter den Erwachsenen ausdiskutiert und gelöst werden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sich die Schulpflege dafür ein, dass keine Instrumentalisierung der Kinder stattfindet.

 

An der Schulgemeindeversammlung wurde das Budget für das Jahr 2023 zurückgewiesen. Welche Auswirkungen hat dies auf den Schulbetrieb?

Es hat starke Auswirkungen. Die Schulpflege musste aufgrund dieses Entscheides ein Notbudget erarbeiteten. Vorläufig dürfen nur noch die absolut unerlässlichen Ausgaben, wie beispielsweise die Lohnzahlungen getätigt werden. Die detaillierten Auswirkungen sind im Zirkularbeschluss nachlesbar, der auf dieser Webseite aufgeschaltet ist. Link: https://www.schule-rotflue.ch/public/upload/assets/5447/Zirkularbeschluss%20Notbudget.pdf?fp=2. An einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. März 2023 beantragt die Schulpflege erneut die Genehmigung des Budgets. Wir hoffen, dass die Anpassungen, die wir vorgenommen haben, zu einer Annahme führen.

 

Der Schulpflegepräsident und ein Mitglied der Schulpflege haben ihren Rücktritt eingereicht. Hängt dies mit dem ADL-Entscheid zusammen?

Der Schulpflegepräsident hat seinen Rücktritt nicht gegenüber der Schulpflege, sondern exklusiv in den Medien begründet. Seinen Aussagen ist zu entnehmen, dass er sich nicht mit der Neuorganisation der Ressorts einverstanden erklären konnte. Die Schulpflegerin hat angeführt, dass sie den zeitlichen Aufwand nicht leisten kann.

 

Wurde die Schulpflege durch die Rücktritte überrascht?

Ja. Gegenüber der Schulpflege hat der Präsident keine Rücktrittsgedanken geäussert. Wir bedauern die Rücktritte. Stark befremdet sind wir über die Art und Weise, wie der Schulpflegepräsident seinen Rücktritt verkündete. Er tat dies während einer Mitarbeiterinformation und dann in den Medien. Die Vorgehensweise lässt leider die Vermutung aufkommen, dass es dem Schulpräsidenten darum ging, einen möglichst grossen Flurschaden anzurichten.

 

Als Grund gibt der Schulpflegepräsident an, dass ihm die Schulpflege nur noch repräsentative Aufgaben zugeordnet habe. Stimmt das?

Richtig ist, dass die personelle Führung im Ressort Personelles konzentriert wurde. Vorher war das Personelle aufgeteilt zwischen dem Präsidium (Schulleitung und Schulverwaltungsleitung) sowie dem Ressort Personelles (Lehrpersonen und die weiteren schulischen Mitarbeitenden). Das erwies sich als wenig zweckdienlich.

Aus Sicht der Schulpflege ist es falsch, dass beim Schulpräsidenten nur noch repräsentative Aufgaben angesiedelt sind. Das Tagesgeschäft, die Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit sind zentrale Aufgaben der Schulpflege. Auch das Krisenmanagement ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Der Schulpräsident hat zudem dank seiner Rolle entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung der Schulpflegesitzungen und auf die Schulstrategie.

 

Wann finden die Ersatzwahlen für die vakanten Sitze statt?

Der erste Wahlgang wurde auf den 18. Juni 2023 angesetzt. Falls ein zweiter Wahlgang notwendig ist, wird dieser im September 2023 stattfinden.