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Primarschule Dänikon-Hüttikon

Interessenbindungen

Interessenbindungen

Gemäss §42 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (GG) haben die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offen zu legen. Die Offenlegung basiert auf der Selbstdeklaration und in der Verantwortung der einzelnen Kommissionsmitglieder.

Die Interessensbindungen werden öffentlich zugänglich gemacht. Im Rahmen der Interessenbindungen offenzulegen sind:

  • beruflichen Tätigkeiten
  • Nebenbeschäftigungen
  • Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten oder ähnlichen Gremien schweizerischer und ausländischer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und des öffentlichen Rechts
  • Beratungs- oder Expertentätigkeiten im Gebiet der Kreisgemeinde
  • Zugehörigkeit zu politischen Parteien sowie politische Organisationen

Interessenbindungen Christoph Bucher [pdf, 75 KB]
Interessenbindungen Urs Schmidt [pdf, 78 KB]
Interessenbindungen Claudia Arn [pdf, 72 KB]
Interessenbindungen Mike Marti [pdf, 71 KB]
Interessenbindungen Sabina Attinger [pdf, 75 KB]