Ersatzwahlen Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon am 18.06.2023 (Medienmitteilung Gemeinderat Dänikon vom 25.01.2023)
Der Gemeinderat Dänikon hat als wahlleitende Behörde für den ersten Wahlgang der Ersatzwahlen von zwei Mitgliedern der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon und deren Präsident/-in für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 auf den 18.06.2023 festgelegt.
Durch den Rücktritt von Stefan Schumacher als Präsident und Mirjam Nigg als Mitglied der Primarschulpflege Dänikon-Hüttikon sind zwei neue Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsident/-in für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen.
Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon ist der Gemeinderat Dänikon die wahlleitende Behörde.
Die Ersatzwahlen sind gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt mit den Wahlvorschlägen durchzuführen.
Ab 01.01.2023 sind für die Wahlen die Änderungen der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) anzuwenden. Dies bedeutet, dass neu auch bei diesem Verfahren eine 1. Frist von 40 Tagen angeordnet werden muss, um Wahlvorschläge einzureichen. Nach Ablauf der ersten Frist ist eine 2. Frist von 7 Tagen für Änderungen oder den Rückzug der eingereichten Vorschläge und das Einreichen von neuen Wahlvorschlägen anzusetzen.
Dieses neue und viel umfangreichere Wahlverfahren führt dazu, dass der erste Wahlgang erst am 18.06.2023 stattfinden kann.
Die Publikation der Wahlanordnung auf der Webseite der Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon und der Start der 1. Frist von 40 Tagen erfolgt am Freitag, 27.01.2023. Der Ablauf der 1. Frist von 40 Tagen ist am 08.03.2023, um 15:30 Uhr. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, eingetroffen sein. Wahlvorschlagsformulare können auf den Gemeindeverwaltungen Dänikon und Hüttikon bezogen oder von den Webseiten der Primarschule Dänikon-Hüttikon oder den beiden politischen Gemeinden heruntergeladen werden.
Bereits heute macht der Gemeinderat Dänikon darauf aufmerksam, dass gestützt auf die Änderungen beim GPR, bei einem allfälligen 2. Wahlgang ab dem Wahlsonntag neu eine zehntägige Frist für Änderungen / Rückzug von Wahlvorschlägen und das Einreichen von neuen Wahlvorschlägen gilt. Diese Frist würde am Mittwoch, 28.06.2023, um 15:30 Uhr ablaufen.
Medienmitteilung des Gemeinderates Dänikon vom 25.01.2023 [pdf]