Nachtrag zum Notbudget
In der gestrigen Elterninformation wurde kommuniziert, dass der Teuerungsausgleich für die kommunal entschädigten Mitarbeiter während dem Notbudgetbetrieb nicht ausgerichtet werden könne. Aufgrund der am 22.12.2022 erfolgten Mitteilung des Volksschulamtes wurde der Teuerungsausgleich durch den Regierungsrat nun definitiv mit 3.5% festgelegt. Die Beschlussfassung des Regierungsrates hat sich diesbezüglich mit der Erarbeitung des Zirkularbeschlusses zum Notbudgetbetrieb gekreuzt. Die Schulpflege wird nun auf der Basis des Regierungsratsbeschlusses gestützt auf Artikel 8 der Personal- und Entschädigungsverordnung die Gewährung des Teuerungsausgleiches für die kommunal entschädigten Mitarbeiter in die Wege leiten.