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Primarschule Dänikon-Hüttikon

 

Schulpflege verabschiedet Notbudget

Die Schulgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 hat das ordentliche Budget zur Überarbeitung an die Schulpflege zurückgewiesen. Dadurch befindet sich die Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon bis zum rechtskräftigen Erlass des überarbeiteten Budgets 2023 in einem budgetlosen Zustand. Für diesen Zeitraum muss sich die Schulgemeinde auf ein so genanntes «Notbudget» einschränken. Dieses hat die Schulpflege am 22. Dezember 2022 verabschiedet.

Bei der Erstellung des Notbudgets muss die Schulpflege strengen und klar definierten Auflagen folgen. Mit dem Notbudget kann die Schule nur sogenannt «unerlässlichen Ausgaben» tätigen. Alle anderen Ausgaben, die ohne Schaden bzw. Mehrkosten für die Schulgemeinde zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden können, müssen verschoben werden, bis ein ordentliches Budget vorliegt.

Als unerlässlich gelten folgende Ausgaben:

  • Personalausgaben des bestehenden Personals gemäss den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Die Löhne der Lehrpersonen und der weiteren Mitarbeitenden der Schule Rotflue sind gesichert.
  • Neubesetzung einer bestehenden Stelle.
  • Ersatz von Kleingeräten bei Totalausfall.
  • Büromaterial für laufenden Betrieb, wobei darauf geachtet werden muss, den Verbrauch zu minimieren.
  • Betriebsmittel für Fahrzeuge, wie Treibstoff etc.
  • Vollzug von Verpflichtungskrediten im Baubereich, sofern bei einem Aufschub des Projektes mit einer Kostenfolge zu rechnen ist.
  • Beiträge an Dritte sofern vertragliche Verpflichtungen vorliegen.
  • Gebundene Ausgaben, die durch das Gesetz, rechtskräftige Beschlüsse oder Gerichtsentscheide abgestützt sind, und nicht ohne Mehrkosten aufgehoben werden können.

Als erlässlich gelten alle übrigen Ausgaben. Sie dürfen vorläufig nicht getätigt werden. Dabei handelt es sich um:

  • Neue Stellen oder Stellenaufstockungen, auch dann, wenn sie in der Kompetenz der Schulpflege liegen würden.
  • Weiterbildungskosten, sofern noch keine vertragliche Verpflichtung besteht.
  • Ersatzbeschaffung für Kleingeräte im üblichen Turnus.
  • Neuanschaffung von Geräten, Fahrzeugen oder Mobiliar.
  • Ausgabenbeschlüsse ausserhalb des Budgets.
  • Vollzug von Verpflichtungskrediten im Baubereich, sofern ein Aufschub keine Kostenfolge mit sich bringt.
  • Beiträge an Dritte, sofern noch keine Rechtsgrundlage dafür vorhanden ist.
  • Gewährung von Darlehen.
  • Kauf von Liegenschaften.
  • Investitionen

Für die Lehrpersonen bringt das Notbudget zahlreiche Einschränkungen und Härten mit sich, die die Schulpflege bedauert:

  • Es dürfen keine Stellenaufstockungen bewilligt werden und keine neuen, zusätzlichen Anstellungen erfolgen, wie zum Beispiel zusätzliche DaZ-Lehrpersonen im Kindergarten.
  • Es dürfen keine kommunalen Stufenanstiege, Lohnerhöhungen, Einmalzulagen und Teuerungszulagen gewährt werden.
  • Für Übersetzungsleistungen muss vorgängig das Visum der Schulleitung eingeholt werden. Diese muss den Antrag auf eine Übersetzungsleistung auf ihre Erforderlichkeit prüfen.
  • Aus und Weiterbildungen dürfen in der Zeit des Notbudgets nicht bewilligt werden. Eine Ausnahme bilden Weiterbildungen, die bereits im laufenden Jahr 2022 genehmigt wurden. Für die Begleichung solcher Kosten ist jedoch das Visum der Ressortverantwortlichen Finanzen der Schulpflege nötig.
  • Die Lehrpersonen dürfen nur das absolut notwendige Schulmaterial und Verbrauchsmaterial anschaffen. Falls der Erwerb obligatorischer Lehrmittel oder die Anschaffung von Verbrauchsmaterial notwendig ist, muss vorher das Visum des Schulleiters eingeholt werden.
  • Exkursionen und Lager können in der Periode des Notbudgets nicht durchgeführt werden.
  • Der Unterhalt der Schulanlage ist auf das Notwendigste einzuschränken.
  • Neuanschaffungen sind nicht möglich.
  • «WirSchule»-Anlässe können vorläufig nicht durchgeführt werden.
  • Der Elternmitwirkungsbeitrag kann vorläufig nicht geleistet werden.

Es ist nicht zulässig, Ausgaben – neue oder gebundene – die im Budget 2023 eingestellt worden sind, vorzuziehen und bereits im Rechnungsjahr 2022 zu tätigen.

Die Schulleitung und die Schulverwaltungsleitung wurden durch die Schulpflege beauftragt, im eigenen Bereich für die Einhaltung des Notbudgets zu sorgen. Die Ausgabenkompetenz der Schulleitung und der Schulverwaltungsleitung wird für den Zeitraum bis zur Verabschiedung eines ordentlichen Budgets aufgehoben. Die ausserordentliche Budgetgemeindeversammlung ist auf den 15. März 2023 um 19.30 Uhr vorgesehen.

Die Schulpflege ist sich bewusst, dass das Notbudget spürbare Einschränkungen für den Schulbetrieb, für die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler zur Folge hat. Die Rechtslage ist aber beim Erlass eines Notbudgets klar. Es besteht praktisch keinen Spielraum, und die Schulpflege würde bestehendes Recht verletzen, würde sie mehr Ausgaben als die erwähnten genehmigen. Die Schulpflege ist zuversichtlich, bei der ausserordentlichen Budget-Schulgemeindeversammlung vom 15. März 2023 ein Budget vorlegen zu können, dass durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigt wird.